Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vind Solar Systeme GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der vind Solar Systeme GmbH c/o WeWork, Kemperplatz 1, 10785 Berlin („vind“, „wir“) und ihren Kunden („Kunde“, „du“) über die Planung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Energiesystemen, insbesondere:

a) Photovoltaikanlagen, b) Batteriespeicher, c) Wärmepumpensysteme, d) Smart Meter, Energiemanagementsysteme und sonstige elektrische bzw. energietechnische Komponenten, e) Zählerschrankumbauten oder Zählerschrankwechsel, f) Netzanschluss-, Anmelde-, Registrierungs-, Dokumentations- und sonstige Serviceleistungen.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, vind hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.4 Im Einzelfall gesondert vereinbarte individuelle Vertragsbedingungen, Angebotsinhalte, Leistungsbeschreibungen oder Zusatzbedingungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

1.5 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.


2. Vertragsunterlagen und Rangfolge

2.1 Der Vertrag zwischen vind und dem Kunden besteht, soweit einschlägig, aus:

a) dem im Bestellprozess bestätigten Angebot, b) diesen AGB, c) etwaigen produktbezogenen Besonderen Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen, d) etwaigen ausdrücklich einbezogenen Zusatzbedingungen.

2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

a) individuelles Angebot / Auftragsbestätigung, b) Besondere Bedingungen / Leistungsbeschreibung, c) diese AGB.


3. Gegenstand der Leistungen

3.1 vind bietet digitale Planung, Konfiguration, Angebotserstellung sowie die Ausführung von Werk- und Dienstleistungen rund um Energiesysteme an.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Darin können insbesondere enthalten sein:

a) Fachplanung und Projektierung, b) Materiallieferung, c) Montageleistungen, d) elektrische Installationsleistungen, e) Inbetriebnahme, f) Netzanmeldung und Registrierung, g) technische Dokumentation, h) Einweisung des Kunden.

3.3 Nicht geschuldet sind Leistungen, die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich enthalten sind. Dies gilt insbesondere für statische Nachweise, Dachsanierungen, umfangreiche Elektro-Altbestandssanierungen, Maurer-, Maler-, Trockenbau-, Erd-, Fundament- oder Gerüstarbeiten, soweit diese nicht ausdrücklich beauftragt wurden.

3.4 vind ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter oder Nachunternehmer zu bedienen.


4. Nutzung der Webseite und digitale Planung

4.1 Die Nutzung der Webseite, der Konfiguratoren und sonstiger digitaler Planungsfunktionen setzt zutreffende und vollständige Angaben des Kunden voraus.

4.2 Sämtliche Berechnungen, Wirtschaftlichkeitsprognosen, Autarkiegrade, Ertragswerte, Verbrauchsannahmen, Einsparpotenziale, Förderindikationen sowie technischen Erstplanungen beruhen auf den vom Kunden gemachten Angaben, typisierten Annahmen und standardisierten Berechnungsmodellen. Sie stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine garantierten Eigenschaften dar. Dies gilt insbesondere für die in den Angeboten dargestellten Ertrags-, Kosten- und Einsparungsannahmen bei PV sowie die Förder- und Wirtschaftlichkeitsdarstellungen bei Wärmepumpen.

4.3 Digitale Planungen, Belegungspläne, Auslegungen oder Systemvorschläge dienen der vorläufigen Projektgrundlage und stehen stets unter dem Vorbehalt der technischen Feinprüfung und der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.


5. Registrierung und Kundenkonto

5.1 Für einzelne Funktionen kann die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich sein. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und aktuell zu halten.

5.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde hat vind unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Kundenkontos bestehen.

5.3 vind ist berechtigt, Kundenkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn der Kunde gegen diese AGB, gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen vertragliche Mitwirkungspflichten erheblich verstößt.


6. Vertragsschluss

6.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Webseite, im Konfigurator oder in sonstigen digitalen Darstellungen stellt kein verbindliches Angebot von vind dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.

6.2 Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder eines vergleichbaren eindeutig zahlungspflichtigen Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.

6.3 Der Vertrag kommt zustande durch:

a) ausdrückliche Annahme durch vind, insbesondere durch Auftrags- oder Bestellbestätigung, oder

b) Beginn der Leistungserbringung durch vind, oder

c) Zahlungsaufforderung im Rahmen des vereinbarten Projektprozesses nach Annahme.

6.4 Automatisch generierte Eingangsbestätigungen stellen noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsannahme bezeichnet sind.


7. Anzahlung / Reservierungsgebühr

7.1 Im Rahmen des Bestellprozesses kann eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr erhoben werden. Bei Photovoltaikprojekten kann dies insbesondere eine Anzahlung von 49,00 Euro sein; bei anderen Produktlinien kann die Anzahlung abweichend ausgewiesen werden oder entfallen. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Checkout. Das PV-Angebot ist ausdrücklich mit einer 49-Euro-Anzahlung verknüpft; bei dem Wärmepumpenangebot gilt die Vereinbarung nach Angebotsdokument.

7.2 Die Anzahlung dient der Reservierung von Planungs- und Bearbeitungskapazitäten, sowie der administrativen Anlage und Bearbeitung des Projekts. Ein Beginn des Bauvorhabens findet mit der Anzahlung nicht statt.

7.3 Die Anzahlung ist, soweit gesetzlich zulässig, nicht erstattungsfähig. Dies gilt insbesondere dann, wenn:

a) der Kunde das Projekt nach Vertragsschluss nicht weiterverfolgt, b) der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt, c) der Kunde den Vertrag außerhalb eines gesetzlichen Widerrufs beendet oder kündigt, d) sich das Projekt aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden nicht umsetzen lässt.

7.4 Im Fall eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs durch einen Verbraucher bleibt das Recht von vind unberührt, Wertersatz für bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.


8. Technische Prüfung, Vorbehalte und Anpassungen

8.1 Alle Angebote und Projektierungen stehen unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit, der tatsächlichen baulichen Gegebenheiten, der elektrischen und hydraulischen Anschlussmöglichkeiten, der statischen und sicherheitstechnischen Eignung sowie etwaiger Anforderungen durch Netzbetreiber, Hersteller, technische Normen oder öffentlich-rechtliche Vorgaben.

8.2 vind ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine vertiefte Planungsprüfung, eine Vor-Ort-Besichtigung, eine technische Feinplanung oder sonstige Überprüfung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. In dem PV-Angebot ist eine Planungsprüfung durch Experten und ein Vor-Ort-Techniktermin ausdrücklich als nächster Projektschritt vorgesehen.

8.3 Ergibt die technische Prüfung, dass

a) die geplante Ausführung ganz oder teilweise nicht möglich ist, b) die ursprünglich angebotene Ausführung angepasst werden muss, c) zusätzlicher Material-, Montage-, Installations- oder Nebenaufwand erforderlich wird, oder

d) einzelne Komponenten aus technischen Gründen auszutauschen, zu ergänzen oder zu reduzieren sind,

wird vind den Kunden hierüber informieren und, soweit möglich, ein angepasstes Angebot oder eine Anpassungsvereinbarung unterbreiten.

8.4 Kommt über erforderliche Anpassungen keine Einigung zustande oder ist das Projekt objektiv nicht realisierbar, ist vind berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwendungen sind in diesem Fall vom Kunden zu vergüten; die Regelung zur nicht erstattungsfähigen Anzahlung bleibt unberührt.


9. Preise

9.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise.

9.2 Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Im PV-Angebot werden Komponenten und Leistungen auf Basis des Nullsteuersatzes ausgewiesen; im Wärmepumpenangebot werden 19 % USt. ausgewiesen.

9.3 Festpreise gelten nur auf Grundlage der dem Angebot zugrunde liegenden Annahmen und des konkret beschriebenen Leistungsumfangs. Zusätzliche Leistungen, Mehrmengen, Erschwernisse oder Abweichungen von den angenommenen Gegebenheiten sind gesondert zu vergüten.

9.4 Förderungen, steuerliche Effekte, Einspeisevergütungen, Energieeinsparungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sind nicht Bestandteil des Festpreises, soweit nicht ausdrücklich als Leistung von vind vereinbart. Die Hinweise in den Angebotsunterlagen zu EEG, KfW und steuerlichen Rahmenbedingungen dienen der Einordnung, nicht der Garantie.


10. Zahlungsbedingungen

10.1 Soweit im Angebot, im Checkout oder in einer gesonderten Zahlungsvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung nach dem von vind vorgegebenen Zahlungsplan.

10.2 Für Photovoltaik- und Wärmepumpenprojekte kann ein mehrstufiger Zahlungsplan vorgesehen sein. Das PV-Angebot weist fünf Schritte aus: Anzahlung, Produkte & Lieferung, DC-Montage, AC-Montage sowie Netzanmeldung & Inbetriebnahme.

10.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug per Banküberweisung zu bezahlen. In beiden Angeboten sind Zahlungen per Banküberweisung und eine 7-Tage-Fälligkeit beschrieben.

10.4 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist vind berechtigt,

a) weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, b) Termine zu verschieben, c) Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, d) einen hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

10.6 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von vind anerkannt sind.


11. Lieferung, Termine und Ausführung

11.1 Lieferungen und Ausführungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.2 Angegebene Termine, Ausführungszeiträume oder Zeitdauern sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

11.3 vind ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

11.4 Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die vind nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere:

a) Witterungseinflüsse, b) höhere Gewalt, c) behördliche Maßnahmen, d) Verzögerungen durch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder sonstige Dritte, e) Lieferengpässe oder Herstellerverzögerungen, f) fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden.

11.5 Der in den PV-Unterlagen dargestellte Projektablauf mit Planung, Vor-Ort-Termin, Lieferung & Montage sowie Installationsphasen stellt den typischen Ausführungsprozess dar; die Dachmontage wird dort als von Anlagengröße, Dachgeometrie und baulichen Gegebenheiten abhängig beschrieben.


12. Mitwirkungspflichten des Kunden

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Planung, Lieferung und Ausführung erforderlichen Angaben vollständig, zutreffend und rechtzeitig zu machen.

12.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass vind und die von vind beauftragten Personen zum vereinbarten Zeitpunkt freien, sicheren und ungehinderten Zugang zum Grundstück, Gebäude, Dach, Aufstellort, Heizungsraum, Zählerschrank, Technikraum und zu sonstigen relevanten Bereichen erhalten.

12.3 Der Kunde hat auf eigene Kosten alle Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

a) Freihalten der Zufahrt, b) Bereitstellung ausreichender Lager- und Arbeitsflächen, c) Sicherstellung einer geeigneten Stromversorgung am Arbeitsort, d) Sicherstellung freier Leitungs- und Kabelwege, e) Zugänglichkeit des Zählerschranks, f) Freihalten von Dachboden, Innenräumen und Arbeitsbereichen, g) Gewährleistung einer ausreichenden WLAN- oder Internetverbindung, soweit für Inbetriebnahme, Monitoring oder Fernanbindung erforderlich.

Die PV-Unterlagen konkretisieren diese Vorbereitungspflichten unter anderem mit Lagerplatz für Paletten, freier LKW-Zufahrt, 230-V-Steckdose, freigehaltenen Kabelwegen, zugänglichem Zählerschrank, Einweisungstermin sowie Bereithaltung von Smartphone/E-Mail für die Monitoring-App.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zustimmungen Dritter oder sonstige Freigaben, die nicht ausdrücklich von vind übernommen wurden, selbst einzuholen und aufrechtzuerhalten. Dies betrifft insbesondere denkmalschutzrechtliche oder baurechtliche Genehmigungen sowie erforderliche Eigentümer- oder Gemeinschaftszustimmungen.

12.5 Der Kunde hat die vorhandenen Gebäude-, Dach-, Elektro-, Heizungs- und Trinkwasseranlagen in einem für die Durchführung geeigneten Zustand bereitzustellen, soweit deren Herstellung oder Sanierung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.

12.6 Bei Wärmepumpenanlagen hat der Kunde insbesondere sicherzustellen, dass bestehende Heizungsanlagen, hydraulische Systeme und die Wasserqualität den technischen Anforderungen entsprechen. Das Wärmepumpenangebot weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anlage ausschließlich mit aufbereitetem Wasser gemäß VDI 2035 befüllt werden darf und dass Befüllungen mit hartem Wasser zu Schäden und zum Verlust der Herstellergarantie führen können; die Erstbefüllung ist dort im Angebot enthalten.

12.7 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist vind berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten, Wartezeiten, Zusatzfahrten, Lagerkosten, Umplanungen oder Ausfallzeiten gesondert zu berechnen.


13. Besondere Bedingungen für Projektablauf und Leistungsphasen

13.1 Allgemeines

Die nachfolgenden Definitionen gelten, soweit ein gestufter Zahlungs- und Ausführungsprozess vereinbart ist.

13.2 Abgeschlossene Planung

Die Planung ist abgeschlossen, sobald die kundenseitigen Eingaben geprüft, die Projektunterlagen intern bearbeitet und die Ausführung auf Basis der bis dahin vorliegenden Informationen für den nächsten Projektschritt freigegeben ist.

13.3 Produkte & Lieferung

„Produkte & Lieferung“ ist erreicht, sobald die zur Ausführung vorgesehenen Hauptkomponenten disponiert, bestellt oder zur Auslieferung freigegeben wurden und die projektbezogene Materialbereitstellung eingeleitet ist. Hierunter können je nach Projekt auch Lieferungen in Teilabschnitten fallen.

13.4 DC-Montage / Aufstellung

Bei Photovoltaikprojekten ist die Phase „DC-Montage“ erreicht, sobald die dachseitigen Arbeiten begonnen haben, insbesondere die Montage der Unterkonstruktion und/oder der Module. Bei Wärmepumpenprojekten entspricht diese Phase der Aufstellung der wesentlichen Anlagenteile bzw. dem Beginn der montageseitigen Hauptleistung.

13.5 AC-Montage / Installation

Die Phase „AC-Montage“ bzw. „Installation“ ist erreicht, sobald die elektrischen bzw. anlagenseitigen Anschlussarbeiten begonnen oder im Wesentlichen erbracht wurden.

13.6 Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist erfolgt, sobald alle wechselstromseitigen Arbeiten bzw. die für den Funktionsbetrieb erforderlichen Anschluss- und Konfigurationsarbeiten erledigt wurden und ein Testbetrieb der Anlage erfolgt ist.

Bei Wärmepumpensystemen ist die Inbetriebnahme erfolgt, sobald die Anlage betriebsbereit angeschlossen, mit den erforderlichen Parametern versehen, funktionsgeprüft und dem Kunden in ihren Grundfunktionen erläutert wurde.

13.7 Gesamtfertigstellung

Die Gesamtfertigstellung ist erfolgt, sobald die vertraglich geschuldeten Montage- und Installationsleistungen im Wesentlichen erbracht sind und – soweit geschuldet – die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber oder sonstigen Register veranlasst wurde; bei Photovoltaikanlagen gilt die Gesamtfertigstellung spätestens als erreicht, sobald vind eine Bestätigung über den Anmeldungseingang beim Netzbetreiber zur Anmeldung der Anlage erhalten hat.

Sofern die endgültige behördliche oder netzbetreiberseitige Bearbeitung außerhalb des Einflussbereichs von vind liegt, hindert deren noch ausstehender Abschluss die Gesamtfertigstellung nicht, sofern vind seine vertraglich geschuldeten Mitwirkungshandlungen erbracht hat.

13.8 Teilabnahmen und Teilfälligkeiten

vind ist berechtigt, für abgeschlossene Projektphasen Teilrechnungen zu stellen, sofern dies dem vereinbarten Zahlungsplan entspricht.


14. Leistungsänderungen und Mehrleistungen

14.1 Änderungen des Leistungsumfangs, die auf Wunsch des Kunden erfolgen oder aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten erforderlich werden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

14.2 Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, insbesondere Mehrmaterial, Sondermontagen, zusätzliche Leitungswege, Zusatzbohrungen, Mehrarbeiten am Zählerschrank, Fundamentarbeiten, Erdarbeiten oder sonstige Erschwernisse, sind gesondert zu vergüten.

14.3 vind ist berechtigt, technisch gleichwertige Komponenten einzusetzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Komponente nicht verfügbar ist oder ihre Verwendung aus technischen, normativen oder wirtschaftlich sachlichen Gründen nicht zweckmäßig ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.


15. Abnahme

15.1 Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Kunde die Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht nur unwesentliche Mängel vorliegen.

15.2 Die Abnahme kann schriftlich, in Textform, digital oder durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls erfolgen.

15.3 Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn

a) der Kunde die Anlage oder wesentliche Teile davon in Gebrauch nimmt, oder

b) vind dem Kunden die Fertigstellung mitteilt und der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels die Abnahme verweigert.

15.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


16. Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

16.1 Gelieferte Waren und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von vind.

16.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

16.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Einbau von Vorbehaltsware gilt das Eigentumsvorbehaltsrecht im gesetzlich zulässigen Umfang fort.


17. Gewährleistung

17.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

17.2 Für gelieferte Komponenten können zusätzlich Herstellergarantien gelten. Umfang, Voraussetzungen und Dauer ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Herstellerbedingungen. Die Angebote verweisen insoweit auf gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantien.

17.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel oder Schäden, die beruhen auf:

a) unsachgemäßer Nutzung, Bedienung oder Wartung, b) eigenmächtigen Änderungen, Reparaturen oder Eingriffen durch den Kunden oder Dritte, c) ungeeigneten baulichen, elektrischen, hydraulischen oder sonstigen Voraussetzungen in der Sphäre des Kunden, d) Verletzung technischer Betriebsanforderungen oder Herstellervorgaben.

17.4 Bei Wärmepumpensystemen wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Anforderungen an die Wasserqualität und Befüllung Gewährleistungs- und Garantieansprüche beeinträchtigen können.


18. Haftung

18.1 vind haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

18.2 vind haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit, c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, d) soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, vorgeschrieben ist, e) soweit vind ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.

18.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von vind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

18.4 Im Übrigen ist die Haftung von vind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

18.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von vind bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert des betroffenen Vertrags beschränkt.

18.6 vind haftet insbesondere nicht für:

a) die Bewilligung, Höhe, Dauer oder den Fortbestand von Fördermitteln oder Vergütungen, b) Entscheidungen von Netzbetreibern, Behörden, Registerstellen oder sonstigen Dritten, c) prognostizierte Erträge, Einsparungen, Amortisationszeiten oder wirtschaftliche Entwicklungen, soweit diese nicht ausdrücklich garantiert wurden, d) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus unzutreffenden Kundeneingaben, fehlenden Genehmigungen oder mangelnder Mitwirkung resultieren, e) mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Nutzungsentgang oder entgangenen Gewinn, soweit nicht zwingend gehaftet wird.

18.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von vind.


19. Förderungen, Einspeisevergütung, steuerliche Hinweise

19.1 Sofern ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, insbesondere einer Förderzusage (z. B. KfW), geschlossen wird, entfalten die vertraglichen Hauptleistungspflichten erst mit Eintritt der Bedingung Wirksamkeit.

19.2 Hinweise von vind zu KfW-, BEG-, EEG-, Steuer- oder sonstigen Förder- oder Vergütungsregelungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information.

19.3 vind schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.

19.4 vind übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Bewilligung, Höhe, Auszahlung oder den Fortbestand von Förderungen, Zuschüssen, Einspeisevergütungen oder steuerlichen Vorteilen. Das Wärmepumpenangebot weist selbst darauf hin, dass die tatsächliche Förderhöhe von der individuellen Situation abhängt und die KfW allein über Bewilligung und Höhe entscheidet.

19.5 Soweit ein Angebot oder Teilprojekt ausdrücklich unter der Bedingung einer Förderzusage steht, ergibt sich die Rechtsfolge bei Ablehnung aus dem jeweiligen Angebot oder der gesonderten Vereinbarung.


20. Widerrufsrecht für Verbraucher

20.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

20.2 Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher im Zusammenhang mit dem Angebot oder Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die Angebote enthalten eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Musterformular.

20.3 Verlangt der Verbraucher, dass vind vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, so hat der Verbraucher im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


21. Kündigung, Rücktritt, Stornierung

21.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

21.2 Kündigt oder storniert der Kunde den Vertrag nach Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist oder aus Gründen, die aus seiner Sphäre stammen, ist vind berechtigt, die vereinbarte Anzahlung einzubehalten und bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien, gebundene Kapazitäten sowie angefallene Aufwendungen und Schäden abzurechnen.

21.3 vind ist zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn

a) der Kunde fällige Zahlungen trotz Fristsetzung nicht leistet, b) der Kunde erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung nicht erbringt, c) sich nachträglich erhebliche technische oder rechtliche Hindernisse ergeben, die eine Ausführung unzumutbar oder unmöglich machen, d) der Kunde unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Projektkalkulation oder Umsetzbarkeit wesentlich sind.


22. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzhinweise von vind in ihrer jeweils geltenden Fassung.


23. Änderungen dieser AGB

23.1 vind ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.

23.2 Für bereits geschlossene Einzelverträge gelten Änderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Kunde wirksam einbezogen wurde.


24. Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses nicht zwingend anwendbar ist.

24.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

24.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Besondere Bedingungen / Leistungsbeschreibung für Photovoltaik- und Wärmepumpenprojekte

1. Geltungsbereich

Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die AGB für projektbezogene Leistungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpensystemen, Zählerschrankarbeiten, Netzanschluss- und Inbetriebnahmeleistungen.


2. Photovoltaikprojekte

2.1 Planungsgrundlage

Die Projektierung einer Photovoltaikanlage erfolgt auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere zu Dachfläche, Dachtyp, Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Verbrauch, vorhandener Elektroinstallation und sonstigen technischen Rahmenbedingungen. Die Angebotsunterlagen enthalten typischerweise Systemübersicht, technische Eckdaten, Modulbelegungsplan, Ablauf und Zahlungsbedingungen.

2.2 Leistungsumfang

Soweit im Angebot enthalten, umfasst die Leistung insbesondere:

a) Solarmodule, b) Wechselrichter, c) Batteriespeicher, d) Smart Meter / Energiemanagement, e) Montagesystem, f) Kabel- und Anschlussmaterial, g) Zählerschrankwechsel oder -anpassung, h) Montageservice, i) Proficheck / Projektierung, j) Netzanschluss, Inbetriebnahme, Netzanmeldung und Registrierung.

Diese Elemente sind im PV-Angebot ausdrücklich als einzelne Positionen aufgeführt.

2.3 Nicht umfasst

Nicht geschuldet sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere Dachsanierungen, Beseitigung statischer Mängel, Asbestsanierungen, ungewöhnliche Gerüst- oder Hebetechnik, Brandschutzsondermaßnahmen, Reparaturen an Bestandsanlagen oder sonstige Arbeiten außerhalb des ausdrücklich ausgewiesenen Angebotsumfangs.


3. Wärmepumpenprojekte

3.1 Planungsgrundlage

Die Auslegung eines Wärmepumpensystems erfolgt auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben sowie der Heizlastberechnung und der vorgefundenen technischen Gegebenheiten. Das Wärmepumpenangebot enthält typischerweise Wärmepumpe, Zubehör, Warmwasserspeicher, Pufferspeicher, Enthärtungsanlage sowie Installations- und Montageleistungen einschließlich Heizlastberechnung.

3.2 Leistungsumfang

Soweit im Angebot enthalten, umfasst die Leistung insbesondere:

a) Lieferung der Wärmepumpe, b) Lieferung und Montage von Speicher- und Zubehörkomponenten, c) Kernbohrungen, d) Aufstellung der Außeneinheit, e) Fundamentherstellung, soweit ausdrücklich enthalten, f) Rohr- und Kleinmaterial, g) elektrische Installationsarbeiten, h) Heizlastberechnung, i) Inbetriebnahme und Einweisung.

Diese Positionen sind im Wärmepumpenangebot ausdrücklich aufgeführt.

3.3 Nicht umfasst

Nicht geschuldet sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere umfassende Sanierungen des bestehenden Heizsystems, Schornstein-, Gas- oder Öltankanlagenrückbau, zusätzliche bauseitige Ertüchtigungen, umfangreiche Innenausbauarbeiten oder Arbeiten an Altanlagen außerhalb des beschriebenen Umfangs.


4. Gemeinsamer Projektablauf

4.1 Nach Bestellung erfolgt typischerweise zunächst die Planungsprüfung.

4.2 Anschließend kann ein Vor-Ort-Techniktermin stattfinden, bei dem die tatsächlichen Gegebenheiten abschließend geprüft werden. In den PV-Unterlagen werden dabei ausdrücklich Dachkonstruktion, Kabelwege und Netzanschluss genannt.

4.3 Danach erfolgt die Koordination von Materiallieferung und Montagetermin.

4.4 Die Installationsleistungen können in mehreren Phasen erfolgen, insbesondere:

a) Vorbereitung und Anlieferung, b) Dach- oder Montagearbeiten, c) Elektroinstallation bzw. Installationsarbeiten, d) Inbetriebnahme und Abnahme. Dieser gestufte Ablauf ist in den PV-Unterlagen mit typischen Zeitdauern beschrieben.


5. Zahlungsmeilensteine

Soweit ein fünfstufiger Zahlungsplan vereinbart ist, und nicht anders vereinbart wurde, gelten folgende Definitionen:

5.1 Anzahlung

Die Anzahlung wird mit Bestellung fällig und dient der Reservierung des Projekts sowie der initialen Bearbeitung.

5.2 Produkte & Lieferung

Die Zahlung „Produkte & Lieferung“ wird fällig nach abgeschlossener Planung und Einleitung der Materialbereitstellung bzw. -disposition.

5.3 DC-Montage / Aufstellung

Die Zahlung „DC-Montage“ wird fällig mit Beginn der dachseitigen Hauptmontage bei PV bzw. mit Beginn der wesentlichen Aufstellungs- und Montagearbeiten bei Wärmepumpen.

5.4 AC-Montage / Installation

Die Zahlung „AC-Montage“ wird fällig mit Durchführung der elektrischen Anschluss- und Integrationsarbeiten bzw. der wesentlichen Installationsarbeiten.

5.5 Netzanmeldung & Inbetriebnahme / Gesamtfertigstellung

Die Schlusszahlung wird fällig, sobald die Inbetriebnahme erfolgt ist und die vertraglich geschuldeten Abschlussleistungen erbracht wurden.

Die Inbetriebnahme ist erfolgt, sobald alle wechselstromseitigen Arbeiten bzw. die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Anschluss- und Konfigurationsarbeiten erledigt wurden und ein Testbetrieb der Anlage beendet ist.

Die Gesamtfertigstellung ist erfolgt, sobald wir eine Bestätigung vom Anmeldungseingang des Netzbetreibers zur Anmeldung deiner Anlage erhalten oder – soweit die Bearbeitung ausschließlich in der Sphäre des Netzbetreibers liegt – sobald wir die vertraglich geschuldete Anmeldung vollständig eingereicht haben und uns dies nachweisbar möglich war.


6. Kundenseitige Vorbereitung

Der Kunde hat insbesondere folgende Vorbereitungen sicherzustellen, soweit sie für das konkrete Projekt erforderlich sind:

a) Bereitstellung eines geeigneten Lagerplatzes, b) freie Zufahrt für Lieferfahrzeuge, c) ausreichende Stromversorgung im Arbeitsbereich, d) Freiräumen von Dachboden, Innenräumen und Leitungswegen, e) Zugänglichkeit des Zählerschranks, f) Freihalten des Arbeitsbereichs um das Gebäude, g) Ermöglichung von Gerüstaufbau und Montage, h) Sicherstellung einer ausreichenden Internet- bzw. WLAN-Verbindung am Montageort technischer Komponenten, i) Bereithaltung der für Netzanmeldung, Monitoring oder Inbetriebnahme erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen.

Diese Punkte entsprechen dem in den PV-Unterlagen beschriebenen Vorbereitungsumfang.


7. Technische und wirtschaftliche Hinweise

7.1 Wirtschaftlichkeitsangaben, etwa zu Stromkostenersparnis, Amortisation, Eigenverbrauch oder Autarkiegrad, sind modellhafte Berechnungen auf Basis typisierter Parameter. Das PV-Angebot weist solche Werte ausdrücklich als Annahmen bzw. konservative Schätzungen aus.

7.2 Förderangaben im Wärmepumpenbereich beruhen auf den im Angebotszeitpunkt angenommenen Förderbedingungen und der individuellen Förderfähigkeit des Kunden. Die tatsächliche Förderhöhe kann abweichen; über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle.

\