Aktualisiert: 1. März 2026

Förderung nach Maßnahme: Was die BAFA für Fenster, Dämmung, Lüftung und Heizung bezuschusst

15 % Basisförderung, 20 % mit iSFP-Bonus — für jede BEG-Einzelmaßnahme separat beantragbar. Förderquoten, technische Mindestanforderungen und Antragswege für alle Maßnahmen auf einen Blick.

Alle Maßnahmen und ihre Förderquoten

Das BEG-Einzelmaßnahmenprogramm deckt zwei Kategorien ab: Gebäudehülle und Anlagentechnik. Heizungsanlagen werden über ein separates Programm gefördert. Jede Maßnahme hat eigene technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen.

Gebäudehülle

Außenwanddämmung

15 % / 20 % mit iSFP
Förderfähig bis: 30.000 € / WEInvestition (EFH): 15.000–40.000 €Technik: U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K)

Außen-, Innen- und Kerndämmung förderfähig

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Dachdämmung

15 % / 20 % mit iSFP
Förderfähig bis: 30.000 € / WEInvestition (EFH): 10.000–30.000 €Technik: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)

Inkl. Flachdach und Dachgeschossdecke

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Kellerdeckendämmung

15 % / 20 % mit iSFP
Förderfähig bis: 30.000 € / WEInvestition (EFH): 3.000–8.000 €Technik: U-Wert ≤ 0,25 W/(m²K)

Günstigste Maßnahme mit schneller Amortisation

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Fenstererneuerung und Außentüren

15 % / 20 % mit iSFP
Förderfähig bis: 30.000 € / WEInvestition (EFH): 10.000–25.000 €Technik: Fenster U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)

Außentüren: U-Wert ≤ 1,3 W/(m²K)

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Anlagentechnik

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

15 % / 20 % mit iSFP
Förderfähig bis: 30.000 € / WEInvestition (EFH): 6.000–15.000 €Technik: Wärmerückgewinnung ≥ 75 %

Notwendig nach Hüllensanierung

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Heizungsoptimierung

15 % / 20 % mit iSFP
Förderfähig bis: 30.000 € / WEInvestition (EFH): 1.500–5.000 €Technik: Hydraulischer Abgleich Verfahren B

Hydraulischer Abgleich, Pumpen, Thermostate

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Sommerlicher Wärmeschutz

15 % / 20 % mit iSFP
Förderfähig bis: 30.000 € / WEInvestition (EFH): 2.000–8.000 €Technik: Außenliegender Sonnenschutz

Raffstores, Markisen, außenliegende Jalousien

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

15 % / 20 % mit iSFP
Förderfähig bis: 30.000 € / WEInvestition (EFH): 1.000–5.000 €Technik: Energiemanagement-System

Smart-Home-Energiemanagement

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Heizungsanlage: Eigenes Programm, höhere Förderquoten

Der Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme) wird über ein separates Bundesförderprogramm abgewickelt. Die Basisförderung beträgt 30 % — mit Boni sind bis zu 70 % möglich. Der iSFP-Bonus (+5 %) gilt auch hier.

Förderung für Einzelmaßnahmen: So funktioniert es

Jede energetische Sanierungsmaßnahme kann einzeln über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden — ohne dass ein bestimmter Gesamtstandard erreicht werden muss. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss: 15 % der förderfähigen Investitionskosten als Basis, 20 % mit iSFP-Bonus.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Direktzuschuss von der BAFA — kein Kredit, keine Rückzahlungspflicht
  • Jede Maßnahme separat beantragbar, beliebig kombinierbar
  • 15 % Basis auf Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • +5 % mit iSFP-Bonus — für alle Maßnahmen über 15 Jahre
  • Förderfähiger Betrag: max. 30.000 € pro Wohneinheit
  • Antrag muss vor Baubeginn und vor Auftragserteilung gestellt werden

Voraussetzungen für die Förderung

Allgemeine Zugangsbedingungen

  • Bestehendes Wohngebäude — kein Neubau
  • Eigentümer oder bevollmächtigter Vertreter
  • BAFA-Antrag vor Baubeginn und vor Auftragserteilung
  • Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden
  • Ausführung durch zugelassenen Fachbetrieb
  • Technische Mindestanforderungen erfüllt

Für den iSFP-Bonus zusätzlich

  • Gültiger iSFP zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • iSFP erstellt von BAFA-zugelassenem EEE
  • iSFP ist noch nicht abgelaufen (Laufzeit 15 Jahre)
  • iSFP-Dokumentennummer im Antrag angegeben
  • Maßnahme im iSFP enthalten oder dort vorgesehen

Tipp: iSFP vor der ersten Maßnahme

Wer den iSFP vor der allerersten Maßnahme erstellen lässt, sichert sich den 5-%-Bonus für alle zukünftigen BEG-Maßnahmen — für 15 Jahre. Der iSFP kostet netto rund 225 € und bringt bei mehreren Maßnahmen ein Vielfaches zurück.

Antragsprozess: Schritt für Schritt

1

iSFP erstellen (empfohlen)

Vor der ersten Maßnahme: iSFP durch BAFA-zugelassenen Energieberater erstellen lassen. Aktiviert den 5-%-Bonus für alle zukünftigen Maßnahmen.

2

Energieberater für Maßnahme einbinden

Einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen. Er prüft die Förderfähigkeit, bestätigt die technischen Anforderungen und unterstützt bei der Antragstellung.

3

BAFA-Antrag stellen — vor Baubeginn

Antrag online im BAFA-Förderportal einreichen. Mit iSFP-Nummer für den Bonus. Erst nach Antragsbestätigung darf die Maßnahme beauftragt werden.

4

Maßnahme umsetzen

Fachbetrieb beauftragen und Maßnahme nach technischen Vorgaben umsetzen. Alle Rechnungen und Belege aufbewahren.

5

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss: Rechnungen, Fachunternehmerbestätigungen und EEE-Nachweis im BAFA-Portal hochladen. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung.

Kritische Grenze: Baubeginn

Kein Förderanspruch, wenn die Maßnahme vor der BAFA-Antragsbestätigung begonnen oder der Handwerker vor Antragstellung beauftragt wurde. Diese Regel gilt ohne Ausnahme — auch bei dringenden Reparaturen.

Förderquoten und Bonus-Kombinationen

Die Förderquote richtet sich nach dem Basisbonus und den zusätzlich anwendbaren Programmboni. Für Gebäudehülle und Anlagentechnik gilt:

SzenarioFörderquoteVoraussetzungBeispiel (15.000 €)
Basis (ohne Bonus)15 %Gültiger BAFA-Antrag vor Baubeginn15.000 € Investition → 2.250 € Zuschuss
Mit iSFP-Bonus20 %Gültiger iSFP + iSFP-Nummer im Antrag15.000 € Investition → 3.000 € Zuschuss
Mit iSFP + Einkommensbonus50 %iSFP + Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr15.000 € Investition → 7.500 € Zuschuss

Förderfähiger Betrag: max. 30.000 € pro Wohneinheit je Maßnahme. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Stand: März 2026.

Häufige Fehler

Antrag nach Baubeginn

Der Förderanspruch entfällt vollständig, wenn die Maßnahme beginnt oder der Handwerker beauftragt wird, bevor der BAFA-Antrag bestätigt ist. Kein nachträglicher Antrag möglich.

Technische Anforderungen nicht erfüllt

Jede Maßnahme hat Mindest-U-Werte oder andere technische Kriterien. Wer diese nicht einhält — z. B. Fenster mit U-Wert > 0,95 — bekommt keine Förderung, auch wenn der Antrag genehmigt wurde.

iSFP-Bonus nicht angegeben

Der 5-%-Bonus wird nicht automatisch gewährt. Die iSFP-Dokumentennummer muss aktiv im Förderantrag eingetragen werden — nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.

Eigenleistungen eingerechnet

Nur Material- und Arbeitskosten zugelassener Fachbetriebe sind förderfähig. Eigenleistungen oder Kosten für nicht fachkundige Helfer werden nicht anerkannt.

Beispiel: Drei Maßnahmen, ein iSFP

Ein Hausbesitzer plant Kellerdeckendämmung, Fenstererneuerung und eine Lüftungsanlage. Er hat einen iSFP und gibt die Dokumentennummer in allen drei Anträgen an.

Fördervergleich — mit und ohne iSFP-Bonus

MaßnahmeInvestitionOhne iSFP (15 %)Mit iSFP (20 %)Mehrförderung
Kellerdeckendämmung5.500 €825 €1.100 €+ 275 €
Fenstererneuerung16.000 €2.400 €3.200 €+ 800 €
Lüftungsanlage (KWL)9.000 €1.350 €1.800 €+ 450 €
Gesamt30.500 €4.575 €6.100 €+ 1.525 €

iSFP-Nettokosten: ca. 225 €. Mehrförderung durch Bonus: 1.525 €. Nettovorteil: ca. 1.300 €. Stand: März 2026.

Förderung berechnen

Wie viel Förderung bekommst du für deine Maßnahmen?

Mit dem Förderrechner siehst du sofort, welche Zuschüsse für deine geplanten Einzelmaßnahmen möglich sind — mit und ohne iSFP-Bonus.

5 % mehr auf jede Maßnahme — mit iSFP

Mehr aus jeder Förderung herausholen — mit dem iSFP

Wer seinen iSFP vor der ersten Maßnahme erstellt, bekommt auf alle BEG-Einzelmaßnahmen 5 % mehr Förderung — über 15 Jahre, für jede weitere Maßnahme neu beantragbar. Bei vind beantragst du ihn vollständig digital.

  • +5 % auf Dämmung, Fenster, Lüftung und Anlagentechnik
  • 15 Jahre gültig — Bonus für jede weitere Maßnahme
  • iSFP selbst bis zu 50 % über BAFA gefördert
  • Vollständig digital — kein Vor-Ort-Termin

Häufige Fragen zur Förderung nach Maßnahme

Was gefördert wird, wie hoch die Zuschüsse sind und was beim Antrag zu beachten ist.

Was ist der Unterschied zwischen Förderung nach Maßnahme und BEG WG?+

Die Förderung nach Einzelmaßnahme (BEG EM) fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen als Direktzuschuss über die BAFA — unabhängig voneinander und ohne dass ein bestimmter Gesamtstandard erreicht werden muss. BEG WG fördert die Komplettsanierung eines Gebäudes zum definierten Effizienzhaus-Standard als KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Beide Programme können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.

Welche Maßnahme bekommt am meisten Förderung?+

Beim Heizungstausch ist die absolute Förderquote am höchsten: 30 % Basis, mit Boni bis zu 70 %. Bei Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt die Basisförderung 15 % (20 % mit iSFP). Absolut gesehen bringt die Außenwanddämmung oft den höchsten Zuschussbetrag, weil die förderfähigen Investitionskosten in der Regel am höchsten sind.

Kann ich mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragen?+

Ja. Du kannst für mehrere BEG-Einzelmaßnahmen gleichzeitig oder nacheinander Anträge stellen. Jede Maßnahme wird separat beantragt und gefördert. Der iSFP-Bonus gilt dabei für alle Maßnahmen, die du während der 15-jährigen iSFP-Laufzeit umsetzt.

Wie hoch ist der förderfähige Betrag pro Maßnahme?+

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit förderfähig. Die Förderung berechnet sich als Prozentsatz dieses Betrags — maximal 6.000 € Zuschuss ohne Bonus (bei 15 %), maximal 9.000 € mit vollem Einkommensbonus (bei 30 %). Beim Heizungstausch gelten abweichende Obergrenzen.

Muss ich für jede Maßnahme einen eigenen Energieberater einbinden?+

Für die meisten BEG-EM-Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) als fachliche Begleitung gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis kann derselbe Energieberater mehrere Maßnahmen gleichzeitig begleiten — das spart Kosten. Die EEE-Kosten sind über das EBW-Programm selbst förderfähig.

Was passiert, wenn ich den iSFP erst nach einer Maßnahme erstelle?+

Der iSFP-Bonus gilt nur für Maßnahmen, bei denen der iSFP zum Zeitpunkt der Förderantragstellung bereits vorliegt. Wer den iSFP erst nach einer Maßnahme erstellt, kann den Bonus für diese Maßnahme nicht nachträglich beantragen. Für alle zukünftigen Maßnahmen gilt der Bonus dann aber.

Förderung nach spezifischer Maßnahme

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