Welche Förderprogramme gibt es 2026?
Die staatliche Sanierungsförderung läuft 2026 hauptsächlich über vier Wege: BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, KfW-Kredite für die Komplettsanierung, die Bundesförderung für Heizungsanlagen sowie die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG.
| Programm | Träger | Maßnahmen | Förderhöhe |
|---|---|---|---|
| BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) | BAFA | Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung | 15 % Basisförderung + BoniiSFP-Bonus: +5 % |
| BEG Wohngebäude (BEG WG) | KfW | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Kredit bis 150.000 € + TilgungszuschussAb Effizienzhaus 85 |
| Bundesförderung Heizung (BEH) | BAFA / KfW | Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) | 30 % + Klima- und EinkommensbonusBis 70 % kombinierbar |
| Steuerliche Förderung § 35c EStG | Finanzamt | Einzelmaßnahmen am selbstgenutzten Gebäude | 20 % der Kosten über 3 Jahre absetzbarNicht kombinierbar mit BAFA/KfW |
Stand: März 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Aktuelle Konditionen auf bafa.de und kfw.de prüfen.
Was ist die Sanierungsförderung?
Die Sanierungsförderung ist ein Sammelbegriff für alle staatlichen Förderprogramme, die energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden finanziell unterstützen. Das zentrale Programm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — aufgeteilt in Einzelmaßnahmen (BAFA) und Komplettsanierung (KfW).
Das Wichtigste auf einen Blick
- ✓Einzelmaßnahmen: 15 % Basisförderung über die BAFA
- ✓Mit iSFP-Bonus: +5 % auf alle BEG-Einzelmaßnahmen
- ✓Komplettsanierung: KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss
- ✓Heizungstausch: bis zu 70 % mit allen Boni kombiniert
- ✓Antrag muss immer vor Baubeginn gestellt werden
- ✓Energieberater ist für die meisten Maßnahmen Pflicht
Voraussetzungen für die Sanierungsförderung
Damit eine Maßnahme förderfähig ist, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten programmübergreifend für fast alle BAFA- und KfW-Programme.
Allgemeine Voraussetzungen
- ✓Bestehendes Wohngebäude (Neubau nicht förderfähig)
- ✓Eigentümer oder Berechtigter des Gebäudes
- ✓Förderantrag vor Baubeginn / Auftragserteilung
- ✓Zugelassener Fachbetrieb für Umsetzung
- ✓Energieeffizienz-Experte (EEE) als Begleitung
Für den maximalen Zuschuss
- ✓Gültiger iSFP → +5 % iSFP-Bonus
- ✓Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € → +30 % Einkommensbonus
- ✓Öl-/Gas-/Kohleheizung vor 2019 → +20 % Klimageschwindigkeitsbonus
- ✓iSFP-Nummer im Antrag angeben
Wie du die Förderung beantragst
Der Weg zur Sanierungsförderung folgt einem klaren Ablauf. Kritisch: Der Förderantrag muss immer vor Baubeginn gestellt werden — ohne Ausnahme.
iSFP erstellen lassen
Ein BAFA-zugelassener Energieberater analysiert dein Gebäude und erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan. Der iSFP ist selbst mit bis zu 50 % gefördert.
Maßnahmen priorisieren
Der iSFP zeigt die optimale Reihenfolge der Maßnahmen für maximale Energieeffizienz. So vermeidest du teure Fehlinvestitionen.
Förderantrag vor Baubeginn stellen
Der Antrag bei BAFA oder KfW muss vor Baubeginn eingereicht werden. Mit iSFP-Nummer erhältst du automatisch den 5-%-Bonus.
Maßnahme umsetzen
Beauftrage zugelassene Fachbetriebe. Ein Energieberater begleitet die Maßnahme fachlich als Energieeffizienz-Experte.
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme reichst du Rechnungen und Nachweise ein. Die Förderung wird dann ausgezahlt.
iSFP zuerst: Der klügste erste Schritt
Wer seinen iSFP vor der ersten Maßnahme erstellen lässt, sichert sich nicht nur den 5-%-Bonus auf alle zukünftigen Maßnahmen — er bekommt auch eine klare Prioritätenliste, die kostspielige Fehlinvestitionen verhindert. Der iSFP selbst ist mit bis zu 50 % über das EBW-Programm gefördert.
Förderboni: Was kombinierbar ist
Innerhalb der BEG lassen sich mehrere Boni kombinieren. Das erhöht die effektive Förderquote deutlich über die Basisförderung von 15 % hinaus.
| Bonus | Höhe | Voraussetzung | Anwendung |
|---|---|---|---|
| iSFP-Bonus | + 5 % | Gültiger iSFP liegt vor | Alle BEG-Einzelmaßnahmen |
| Einkommensbonus | + 30 % | Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr | Heizung und Einzelmaßnahmen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | + 20 % | Heizungstausch: Öl-/Gas-/Kohleheizung vor 2019 | Nur Heizungstausch (BEH) |
Maximale Kombination beim Heizungstausch
Beim Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) mit alter Öl-/Gasheizung vor 2019, geringem Haushaltseinkommen und gültigem iSFP: 30 % Basis + 20 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % iSFP-Bonus = bis zu 70 % Förderung möglich. Die genaue Kombination hängt vom jeweiligen Programm ab.
Häufige Fehler bei der Sanierungsförderung
Antrag nach Baubeginn gestellt
Der häufigste und teuerste Fehler: Wer die Maßnahme beginnt, bevor der Antrag bewilligt wurde, verliert den gesamten Förderanspruch. Kein nachträglicher Antrag möglich.
BAFA und Steuer kombiniert
BAFA-Förderung und steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Wer beides beantragt, muss nachzahlen.
Kein Energieberater eingebunden
Für fast alle BEG-Maßnahmen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt er, wird der Antrag abgelehnt.
iSFP-Bonus nicht angegeben
Der 5-%-iSFP-Bonus wird nicht automatisch gewährt. Er muss aktiv im Förderantrag mit der iSFP-Dokumentennummer beantragt werden.
Beispielrechnung: Fenster- und Dachdämmung mit iSFP
Ein Hausbesitzer plant Fenstererneuerung (15.000 €) und Dachdämmung (20.000 €) und hat einen gültigen iSFP.
Fördervergleich: mit und ohne iSFP
| Maßnahme | Investition | Ohne iSFP (15 %) | Mit iSFP (20 %) |
|---|---|---|---|
| Fenstererneuerung | 15.000 € | 2.250 € | 3.000 € |
| Dachdämmung | 20.000 € | 3.000 € | 4.000 € |
| Gesamt | 35.000 € | 5.250 € | 7.000 € |
Vereinfachte Darstellung. iSFP-Erstellungskosten netto ~225 € (450 € minus 50 % EBW-Förderung). Mehrförderung durch iSFP: 1.750 € bei diesen zwei Maßnahmen. Stand: März 2026.
Förderung berechnen
Wie viel Förderung bekommst du für deine Maßnahmen?
Mit dem Förderrechner siehst du sofort, welche Zuschüsse für deine geplanten Sanierungsmaßnahmen möglich sind — mit und ohne iSFP-Bonus.
Förderung maximieren mit iSFP
Mit iSFP mehr Förderung — für jede Maßnahme
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist der einfachste Weg, 5 % mehr Förderung auf alle BEG-Einzelmaßnahmen zu bekommen — 15 Jahre lang, für jede neue Maßnahme. Bei vind beantragst du ihn vollständig digital.
- ✓+5 % iSFP-Bonus auf alle BEG-Einzelmaßnahmen
- ✓15 Jahre Laufzeit, mehrfach nutzbar
- ✓iSFP-Erstellung selbst bis zu 50 % gefördert
- ✓Digitaler Prozess, kein Vor-Ort-Termin notwendig
Häufige Fragen zur Sanierungsförderung
Was gefördert wird, wie viel, welche Fehler du vermeiden musst und wie du den maximalen Zuschuss bekommst.
Welche Sanierungsmaßnahmen werden 2026 gefördert?+
2026 werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Maßnahmen gefördert: Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren), Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung), Heizungsanlagen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) sowie die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die Förderung läuft über BAFA (Einzelmaßnahmen) und KfW (Komplettsanierung und Heizung).
Wie hoch ist die Sanierungsförderung 2026?+
Die Förderquote für Einzelmaßnahmen beträgt 15 % Basisförderung. Mit iSFP-Bonus sind es 20 %, mit Einkommensbonus bis zu 50 %, beim Heizungstausch mit allen Boni bis zu 70 %. Bei der KfW-Komplettsanierung gibt es Tilgungszuschüsse abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW-Förderung?+
Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Heizungsanlagen als Zuschüsse. Die KfW fördert Komplettsanierungen (BEG WG) als zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss sowie Heizungsanlagen über ein separates Programm. Beide Programme sind nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
Muss der Förderantrag vor Baubeginn gestellt werden?+
Ja, zwingend. Sowohl BAFA- als auch KfW-Anträge müssen vor dem ersten Spatenstich oder Auftrag an den Handwerksbetrieb gestellt werden. Wird die Maßnahme vorher begonnen, entfällt die gesamte Förderung. Die einzige Ausnahme: Bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG gibt es keine Antragspflicht vorab.
Kann ich BAFA-Förderung und steuerliche Absetzung kombinieren?+
Nein. Für dieselbe Maßnahme kann man nicht gleichzeitig eine BAFA-Förderung und die steuerliche Förderung nach § 35c EStG beantragen. Man muss sich für einen Weg entscheiden — in der Regel lohnt sich die BAFA-Förderung mehr, es sei denn man hat kein zu versteuerndes Einkommen.
Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?+
Für die meisten BEG-Maßnahmen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) gesetzlich vorgeschrieben. Er bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet die Maßnahme fachlich. Die Kosten für den Energieberater sind über das EBW-Programm (Energieberatung für Wohngebäude) mit bis zu 50 % gefördert.
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