Aktualisiert: 1. März 2026

Sanierungsförderung 2026: Alle Förderprogramme im Überblick

BAFA, KfW, iSFP-Bonus, Einkommensbonus — welche Förderung es für energetische Sanierung gibt, wie hoch sie ausfällt und wie du den Antrag richtig stellst.

Welche Förderprogramme gibt es 2026?

Die staatliche Sanierungsförderung läuft 2026 hauptsächlich über vier Wege: BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, KfW-Kredite für die Komplettsanierung, die Bundesförderung für Heizungsanlagen sowie die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG.

ProgrammTrägerMaßnahmenFörderhöhe
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)BAFADämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung15 % Basisförderung + BoniiSFP-Bonus: +5 %
BEG Wohngebäude (BEG WG)KfWKomplettsanierung zum EffizienzhausKredit bis 150.000 € + TilgungszuschussAb Effizienzhaus 85
Bundesförderung Heizung (BEH)BAFA / KfWHeizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)30 % + Klima- und EinkommensbonusBis 70 % kombinierbar
Steuerliche Förderung § 35c EStGFinanzamtEinzelmaßnahmen am selbstgenutzten Gebäude20 % der Kosten über 3 Jahre absetzbarNicht kombinierbar mit BAFA/KfW

Stand: März 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Aktuelle Konditionen auf bafa.de und kfw.de prüfen.

Was ist die Sanierungsförderung?

Die Sanierungsförderung ist ein Sammelbegriff für alle staatlichen Förderprogramme, die energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden finanziell unterstützen. Das zentrale Programm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — aufgeteilt in Einzelmaßnahmen (BAFA) und Komplettsanierung (KfW).

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einzelmaßnahmen: 15 % Basisförderung über die BAFA
  • Mit iSFP-Bonus: +5 % auf alle BEG-Einzelmaßnahmen
  • Komplettsanierung: KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Heizungstausch: bis zu 70 % mit allen Boni kombiniert
  • Antrag muss immer vor Baubeginn gestellt werden
  • Energieberater ist für die meisten Maßnahmen Pflicht

Voraussetzungen für die Sanierungsförderung

Damit eine Maßnahme förderfähig ist, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten programmübergreifend für fast alle BAFA- und KfW-Programme.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Bestehendes Wohngebäude (Neubau nicht förderfähig)
  • Eigentümer oder Berechtigter des Gebäudes
  • Förderantrag vor Baubeginn / Auftragserteilung
  • Zugelassener Fachbetrieb für Umsetzung
  • Energieeffizienz-Experte (EEE) als Begleitung

Für den maximalen Zuschuss

  • Gültiger iSFP → +5 % iSFP-Bonus
  • Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € → +30 % Einkommensbonus
  • Öl-/Gas-/Kohleheizung vor 2019 → +20 % Klimageschwindigkeitsbonus
  • iSFP-Nummer im Antrag angeben

Wie du die Förderung beantragst

Der Weg zur Sanierungsförderung folgt einem klaren Ablauf. Kritisch: Der Förderantrag muss immer vor Baubeginn gestellt werden — ohne Ausnahme.

1

iSFP erstellen lassen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater analysiert dein Gebäude und erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan. Der iSFP ist selbst mit bis zu 50 % gefördert.

2

Maßnahmen priorisieren

Der iSFP zeigt die optimale Reihenfolge der Maßnahmen für maximale Energieeffizienz. So vermeidest du teure Fehlinvestitionen.

3

Förderantrag vor Baubeginn stellen

Der Antrag bei BAFA oder KfW muss vor Baubeginn eingereicht werden. Mit iSFP-Nummer erhältst du automatisch den 5-%-Bonus.

4

Maßnahme umsetzen

Beauftrage zugelassene Fachbetriebe. Ein Energieberater begleitet die Maßnahme fachlich als Energieeffizienz-Experte.

5

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme reichst du Rechnungen und Nachweise ein. Die Förderung wird dann ausgezahlt.

iSFP zuerst: Der klügste erste Schritt

Wer seinen iSFP vor der ersten Maßnahme erstellen lässt, sichert sich nicht nur den 5-%-Bonus auf alle zukünftigen Maßnahmen — er bekommt auch eine klare Prioritätenliste, die kostspielige Fehlinvestitionen verhindert. Der iSFP selbst ist mit bis zu 50 % über das EBW-Programm gefördert.

Förderboni: Was kombinierbar ist

Innerhalb der BEG lassen sich mehrere Boni kombinieren. Das erhöht die effektive Förderquote deutlich über die Basisförderung von 15 % hinaus.

BonusHöheVoraussetzungAnwendung
iSFP-Bonus+ 5 %Gültiger iSFP liegt vorAlle BEG-Einzelmaßnahmen
Einkommensbonus+ 30 %Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/JahrHeizung und Einzelmaßnahmen
Klimageschwindigkeitsbonus+ 20 %Heizungstausch: Öl-/Gas-/Kohleheizung vor 2019Nur Heizungstausch (BEH)

Maximale Kombination beim Heizungstausch

Beim Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) mit alter Öl-/Gasheizung vor 2019, geringem Haushaltseinkommen und gültigem iSFP: 30 % Basis + 20 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % iSFP-Bonus = bis zu 70 % Förderung möglich. Die genaue Kombination hängt vom jeweiligen Programm ab.

Häufige Fehler bei der Sanierungsförderung

Antrag nach Baubeginn gestellt

Der häufigste und teuerste Fehler: Wer die Maßnahme beginnt, bevor der Antrag bewilligt wurde, verliert den gesamten Förderanspruch. Kein nachträglicher Antrag möglich.

BAFA und Steuer kombiniert

BAFA-Förderung und steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Wer beides beantragt, muss nachzahlen.

Kein Energieberater eingebunden

Für fast alle BEG-Maßnahmen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt er, wird der Antrag abgelehnt.

iSFP-Bonus nicht angegeben

Der 5-%-iSFP-Bonus wird nicht automatisch gewährt. Er muss aktiv im Förderantrag mit der iSFP-Dokumentennummer beantragt werden.

Beispielrechnung: Fenster- und Dachdämmung mit iSFP

Ein Hausbesitzer plant Fenstererneuerung (15.000 €) und Dachdämmung (20.000 €) und hat einen gültigen iSFP.

Fördervergleich: mit und ohne iSFP

MaßnahmeInvestitionOhne iSFP (15 %)Mit iSFP (20 %)
Fenstererneuerung15.000 €2.250 €3.000 €
Dachdämmung20.000 €3.000 €4.000 €
Gesamt35.000 €5.250 €7.000 €

Vereinfachte Darstellung. iSFP-Erstellungskosten netto ~225 € (450 € minus 50 % EBW-Förderung). Mehrförderung durch iSFP: 1.750 € bei diesen zwei Maßnahmen. Stand: März 2026.

Förderung berechnen

Wie viel Förderung bekommst du für deine Maßnahmen?

Mit dem Förderrechner siehst du sofort, welche Zuschüsse für deine geplanten Sanierungsmaßnahmen möglich sind — mit und ohne iSFP-Bonus.

Förderung maximieren mit iSFP

Mit iSFP mehr Förderung — für jede Maßnahme

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist der einfachste Weg, 5 % mehr Förderung auf alle BEG-Einzelmaßnahmen zu bekommen — 15 Jahre lang, für jede neue Maßnahme. Bei vind beantragst du ihn vollständig digital.

  • +5 % iSFP-Bonus auf alle BEG-Einzelmaßnahmen
  • 15 Jahre Laufzeit, mehrfach nutzbar
  • iSFP-Erstellung selbst bis zu 50 % gefördert
  • Digitaler Prozess, kein Vor-Ort-Termin notwendig

Häufige Fragen zur Sanierungsförderung

Was gefördert wird, wie viel, welche Fehler du vermeiden musst und wie du den maximalen Zuschuss bekommst.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden 2026 gefördert?+

2026 werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Maßnahmen gefördert: Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren), Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung), Heizungsanlagen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) sowie die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die Förderung läuft über BAFA (Einzelmaßnahmen) und KfW (Komplettsanierung und Heizung).

Wie hoch ist die Sanierungsförderung 2026?+

Die Förderquote für Einzelmaßnahmen beträgt 15 % Basisförderung. Mit iSFP-Bonus sind es 20 %, mit Einkommensbonus bis zu 50 %, beim Heizungstausch mit allen Boni bis zu 70 %. Bei der KfW-Komplettsanierung gibt es Tilgungszuschüsse abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW-Förderung?+

Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Heizungsanlagen als Zuschüsse. Die KfW fördert Komplettsanierungen (BEG WG) als zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss sowie Heizungsanlagen über ein separates Programm. Beide Programme sind nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Muss der Förderantrag vor Baubeginn gestellt werden?+

Ja, zwingend. Sowohl BAFA- als auch KfW-Anträge müssen vor dem ersten Spatenstich oder Auftrag an den Handwerksbetrieb gestellt werden. Wird die Maßnahme vorher begonnen, entfällt die gesamte Förderung. Die einzige Ausnahme: Bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG gibt es keine Antragspflicht vorab.

Kann ich BAFA-Förderung und steuerliche Absetzung kombinieren?+

Nein. Für dieselbe Maßnahme kann man nicht gleichzeitig eine BAFA-Förderung und die steuerliche Förderung nach § 35c EStG beantragen. Man muss sich für einen Weg entscheiden — in der Regel lohnt sich die BAFA-Förderung mehr, es sei denn man hat kein zu versteuerndes Einkommen.

Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?+

Für die meisten BEG-Maßnahmen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) gesetzlich vorgeschrieben. Er bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet die Maßnahme fachlich. Die Kosten für den Energieberater sind über das EBW-Programm (Energieberatung für Wohngebäude) mit bis zu 50 % gefördert.

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