Aktualisiert: 1. März 2026

Der iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung

Mit einem gültigen iSFP bekommst du bei jeder BEG-geförderten Einzelmaßnahme 5 % zusätzliche Förderung — bis zu 15 Jahre lang, beliebig oft.

Für welche Maßnahmen gilt der Bonus?

Der Bonus ist an das BEG-Einzelmaßnahmenprogramm der BAFA geknüpft. Er gilt für alle Maßnahmen, die über dieses Programm förderfähig sind — vorausgesetzt, die Maßnahme ist im iSFP enthalten oder dort als sinnvoll ausgewiesen.

Gebäudehülle

  • Dämmung Außenwand / Fassade
  • Dachdämmung / Dachflächendämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Fenstererneuerung und Außentüren

Anlagentechnik

  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpen, Thermostate)
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Heizungsanlage: Sonderfall

Für den Einbau einer neuen Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe, Biomasse-Heizung) gelten im BEG EM gesonderte Förderregeln. Der iSFP-Bonus ist grundsätzlich anwendbar, aber die Gesamtförderlogik weicht von der einfachen Gebäudehülle ab. Lass die Kombination von deinem Energieberater prüfen.

Was ist der iSFP-Bonus?

Der 5-%-iSFP-Bonus ist ein Zuschlag im BEG-Einzelmaßnahmenprogramm der BAFA. Wer bei der Förderantragstellung einen gültigen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, erhält statt 15 % Basisförderung 20 % auf den förderfähigen Investitionsbetrag — für jede einzelne Maßnahme.

Der Bonus gilt über die gesamte 15-jährige Laufzeit des iSFP. Das heißt: Wer heute seinen iSFP erstellen lässt, kann den 5-%-Bonus noch bis zu 15 Jahre lang bei jeder weiteren geförderten Maßnahme beantragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gilt für alle BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA-Programm)
  • +5 Prozentpunkte auf den förderfähigen Investitionsbetrag
  • Nutzbar für mehrere Maßnahmen über 15 Jahre
  • Kombinierbar mit Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus
  • Muss aktiv im Förderantrag angegeben werden

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus

Damit der 5-%-Bonus anerkannt wird, müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

Checkliste: Bonusberechtigung

  • Ein gültiger iSFP liegt vor (erstellt von BAFA-zugelassenem Energieeffizienz-Experten)
  • Der iSFP ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen (Laufzeit 15 Jahre)
  • Die geplante Maßnahme ist im iSFP enthalten oder dort als sinnvoll ausgewiesen
  • Der Förderantrag wird vor Baubeginn gestellt
  • Die iSFP-Dokumentennummer wird im Förderantrag angegeben

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird der Bonus nicht gewährt. Besonders kritisch: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden — nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.

So beantragst du den iSFP-Bonus

1

iSFP erstellen lassen

Lass deinen iSFP von einem BAFA-zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellen — bevor du mit der Maßnahme beginnst.

2

Energieberater für Maßnahme einbinden

Für BEG-Einzelmaßnahmen brauchst du einen zugelassenen Energieberater als fachliche Begleitung. Dieser bestätigt die Förderfähigkeit.

3

Förderantrag vor Baubeginn stellen

Der BAFA-Antrag für die Einzelmaßnahme muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Gib dabei die iSFP-Nummer an, um den Bonus zu aktivieren.

4

Maßnahme umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen

Nach Umsetzung reichst du den Verwendungsnachweis ein. Die Förderung inkl. 5-%-Bonus wird dann ausgezahlt.

Zeitliche Reihenfolge

iSFP erstellen → Maßnahme planen → BAFA-Antrag stellen (mit iSFP-Nummer) → Maßnahme umsetzen → Verwendungsnachweis einreichen → Auszahlung

Wichtig: Zwischen iSFP-Erstellung und Maßnahme gibt es keine vorgeschriebene Wartezeit. Der iSFP kann direkt vor der ersten Maßnahme erstellt werden.

Kombinierbarkeit: Der Bonus im Zusammenspiel

Der iSFP-Bonus ist einer von mehreren möglichen Boni im BEG-Einzelmaßnahmenprogramm. Er lässt sich mit anderen Zuschlägen kombinieren — was die effektive Förderquote deutlich erhöhen kann.

BonusHöheVoraussetzungMit iSFP-Bonus kombinierbar?
iSFP-Bonus+ 5 %Gültiger iSFP liegt vorJa — mit allen anderen Boni
Einkommensbonus+ 30 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/JahrJa — auch mit iSFP-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus+ 20 %Heizungstausch: Öl-, Gas-, Kohleheizung vor 2019Ja — auch mit iSFP-Bonus

Maximales Förderszenario: Alle Boni kombiniert

Wer iSFP-Bonus (5 %), Einkommensbonus (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) kombiniert, kann auf eine Gesamtförderquote von bis zu 70 % kommen — beim Heizungstausch für einkommensschwächere Haushalte mit altem Gas-/Ölkessel. Die Förderquoten sind je Maßnahme durch die BAFA-Richtlinien begrenzt.

Stand: März 2026. Förderbedingungen und Kombinationsregeln können sich ändern. Aktuelle Konditionen beim Energieberater oder auf bafa.de prüfen.

Häufige Fehler beim iSFP-Bonus

Antrag nach Baubeginn gestellt

Der BAFA-Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden. Wird die Maßnahme vorher begonnen, entfällt die gesamte BEG-Förderung — inklusive Bonus.

iSFP-Nummer nicht angegeben

Der 5-%-Bonus wird nicht automatisch gewährt. Er muss im Förderantrag aktiv angegeben werden — mit der Dokumentennummer des gültigen iSFP.

Abgelaufener iSFP

Ein iSFP ist 15 Jahre gültig. Liegt die Erstellung länger zurück, wird der Bonus nicht mehr anerkannt. Dann ist ein neuer iSFP notwendig.

Maßnahme nicht im iSFP enthalten

Der Bonus gilt nur für Maßnahmen, die im iSFP explizit empfohlen oder vorgesehen sind. Nicht jede beliebige Maßnahme ist bonusfähig.

Beispielrechnung: Was der Bonus über 15 Jahre bringt

Ein Hausbesitzer mit einem iSFP plant drei Maßnahmen über zehn Jahre: Fenstererneuerung, Dachdämmung und Heizungsoptimierung. Ohne iSFP würde er die Basisförderung von 15 % erhalten — mit iSFP bekommt er jeweils 20 %.

Drei Maßnahmen, ein iSFP — 15-Jahres-Betrachtung

MaßnahmeInvestitionOhne Bonus (15 %)Mit Bonus (20 %)
Fenstererneuerung (Jahr 1)15.000 €2.250 €3.000 €
Dachdämmung (Jahr 4)18.000 €2.700 €3.600 €
Heizungsoptimierung (Jahr 8)4.000 €600 €800 €
Gesamt37.000 €5.550 €7.400 €
Mehrförderung durch iSFP-Bonus (3 Maßnahmen)+ 1.850 €
iSFP-Erstellungskosten (netto nach EBW-Förderung)– 225 €
Nettovorteil durch iSFP1.625 €

Vereinfachtes Beispiel mit Basisförderquote 15 %. iSFP-Nettokosten bei 450 € Erstellung und 50 % EBW-Förderung = 225 €. Stand: März 2026.

Bonus berechnen

Wie viel bringt der iSFP-Bonus für deine Maßnahmen?

Mit dem iSFP-Rechner siehst du sofort, wie viel Förderung du mit und ohne Bonus für deine geplanten Maßnahmen bekommst.

iSFP beantragen und Bonus sichern

Jetzt iSFP erstellen lassen — Bonus aktivieren

Um den 5-%-Bonus zu nutzen, brauchst du zuerst deinen iSFP. Bei vind beantragst du ihn vollständig digital — ein BAFA-zugelassener Energieberater erstellt deinen e-iSFP, ohne dass du einen Vor-Ort-Termin brauchst.

  • Bonus sofort für alle geplanten BEG-Maßnahmen nutzbar
  • 15 Jahre Laufzeit — mehrfach einsetzbar
  • iSFP-Erstellung selbst bis zu 50 % gefördert
  • BAFA-zugelassener Energieberater inklusive

Häufige Fragen zum iSFP-Bonus

Alles zum 5-%-Bonus: Voraussetzungen, förderfähige Maßnahmen, Kombinierbarkeit und Antrag.

Was genau ist der 5-%-iSFP-Bonus?+

Der iSFP-Bonus ist ein Zusatzbonus im BEG-Einzelmaßnahmenprogramm der BAFA. Wer bei der Förderantragstellung einen gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt, erhält 5 Prozentpunkte mehr Förderung auf den förderfähigen Investitionsbetrag. Aus 15 % Basisförderung werden so 20 %.

Für welche Maßnahmen gilt der iSFP-Bonus?+

Der Bonus gilt für alle Maßnahmen im BEG-Einzelmaßnahmenprogramm (BEG EM), die über die BAFA gefördert werden: Gebäudehülle (Fenster, Dämmung, Dach, Keller), Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung), Heizungsanlagen sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik — sofern die Maßnahme im iSFP enthalten ist.

Kann ich den iSFP-Bonus mehrfach nutzen?+

Ja. Der 5-%-Bonus gilt für alle BEG-Einzelmaßnahmen, die während der 15-jährigen Laufzeit des iSFP umgesetzt und beantragt werden. Du kannst ihn also für jede neue förderfähige Maßnahme erneut beantragen — bis der iSFP abläuft.

Ist der iSFP-Bonus mit dem Einkommensbonus kombinierbar?+

Ja. Der iSFP-Bonus (5 %) ist mit dem Einkommensbonus (30 % für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen ≤ 40.000 €/Jahr) und anderen BEG-Boni kombinierbar. Die Gesamtförderquote ist je nach Maßnahme durch programmspezifische Obergrenzen begrenzt.

Wann muss der iSFP vorliegen, damit der Bonus gilt?+

Der iSFP muss zum Zeitpunkt der Förderantragstellung vorliegen. Der Antrag bei der BAFA muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Ein iSFP, der nach Baubeginn erstellt wird, berechtigt nicht mehr zum Bonus für diese Maßnahme.

Was ist, wenn die geplante Maßnahme nicht im iSFP steht?+

Der Bonus gilt nur für Maßnahmen, die im iSFP vorgesehen oder empfohlen sind. Wenn eine Maßnahme im iSFP nicht enthalten ist, sollte der Energieberater geprüft werden, ob eine Ergänzung möglich ist — oder ob die Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist.

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