Aktualisiert: 1. März 2026

BEG-Einzelmaßnahmen: Förderung für Dämmung, Fenster, Heizung und mehr

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert energetische Einzelmaßnahmen als direkten BAFA-Zuschuss — 15 % Basis, bis zu 70 % mit allen Boni. Alle Maßnahmen, Quoten und Antragswege im Überblick.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das BEG-Einzelmaßnahmenprogramm deckt drei Kategorien ab: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsanlagen. Innerhalb jeder Kategorie gelten spezifische technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen.

Gebäudehülle

MaßnahmeFörderquoteFörderfähiger BetragHinweis
Wärmedämmung Außenwand15 % (20 % mit iSFP-Bonus)Max. 30.000 € pro WEAußendämmung, Innendämmung und Kerndämmung förderfähig
Dachdämmung / Dachflächendämmung15 % (20 % mit iSFP-Bonus)Max. 30.000 € pro WEInkl. Flachdachdämmung und Dachgeschossdecken
Kellerdeckendämmung / Bodendämmung15 % (20 % mit iSFP-Bonus)Max. 30.000 € pro WEDämmung unbeheizter Keller- oder Erdgeschossdecken
Fenstererneuerung und Außentüren15 % (20 % mit iSFP-Bonus)Max. 30.000 € pro WEDreifachverglasung empfohlen, Mindest-U-Wert einhalten

Anlagentechnik

MaßnahmeFörderquoteFörderfähiger BetragHinweis
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung15 % (20 % mit iSFP-Bonus)Max. 30.000 € pro WEKontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung
Heizungsoptimierung15 % (20 % mit iSFP-Bonus)Max. 30.000 € pro WEHydraulischer Abgleich, Pumpenoptimierung, Thermostatventile
Sommerlicher Wärmeschutz15 % (20 % mit iSFP-Bonus)Max. 30.000 € pro WEAußenliegender Sonnenschutz, Raffstores, Markisen
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik15 % (20 % mit iSFP-Bonus)Max. 30.000 € pro WESmart-Home-Systeme für Energiemanagement

Heizungsanlage

MaßnahmeFörderquoteFörderfähiger BetragHinweis
Wärmepumpe30 % Basis (+ Boni möglich)Max. 30.000 € (erste WE)Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser förderfähig
Biomasse-Heizung30 % Basis (+ Boni möglich)Max. 30.000 € (erste WE)Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz-Kombination
Solarthermie30 % Basis (+ Boni möglich)Max. 30.000 € (erste WE)Nur in Kombination mit Wärmeerzeuger förderfähig
Wärmenetzzugang / Gebäudenetz30 % Basis (+ Boni möglich)Max. 30.000 € (erste WE)Anschluss an Nah-/Fernwärme aus erneuerbaren Quellen

Heizungsanlagen: Sonderprogramm mit eigener Förderlogik

Der Heizungstausch läuft 2026 über ein eigenes Bundesförderungsprogramm (BEH) und wird über BAFA und KfW abgewickelt. Die Förderquoten und Obergrenzen sind komplexer als bei der Gebäudehülle — vor allem durch die unterschiedlichen Boni (Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus). Lass die Förderkomposition für den Heizungstausch von einem Energieberater prüfen.

Was sind BEG-Einzelmaßnahmen?

BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind staatlich geförderte Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie werden von der BAFA als direkter Zuschuss bewilligt — ohne Kreditaufnahme, ohne Effizienzhaus-Standard. Wer eine Maßnahme umsetzt, bekommt einen prozentualen Anteil der förderfähigen Investitionskosten direkt erstattet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Direktzuschuss von der BAFA — kein Kredit notwendig
  • 15 % Basisförderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • 30 % Basisförderung für Heizungsanlagen
  • +5 % mit iSFP-Bonus (auf alle Maßnahmen anwendbar)
  • Bis zu 70 % mit allen Boni kombiniert (Heizungstausch)
  • Antrag zwingend vor Baubeginn stellen
  • Energieeffizienz-Experte für die meisten Maßnahmen Pflicht

Voraussetzungen und technische Mindestanforderungen

BEG-Einzelmaßnahmen sind nicht für alle Gebäude und alle Maßnahmen automatisch förderfähig. Es gelten allgemeine Zugangsvoraussetzungen und maßnahmenspezifische technische Mindeststandards.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Bestehendes Wohngebäude (kein Neubau)
  • Eigennutzung oder Vermietung zulässig
  • Antragsteller ist Eigentümer oder Bevollmächtigter
  • Antrag vor Baubeginn / vor Auftragserteilung
  • Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden
  • Umsetzung durch zugelassenen Fachbetrieb

Technische Mindest-U-Werte (Auswahl)

AußenwanddämmungU-Wert ≤ 0,20 W/(m²K)
DachdämmungU-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
KellerdeckendämmungU-Wert ≤ 0,25 W/(m²K)
Fenster (Wohngebäude)U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)
AußentürenU-Wert ≤ 1,3 W/(m²K)
Lüftungsanlage (KWL)Wärmerückgewinnung ≥ 75 %

Vollständige technische Mindestanforderungen: BEG EM Technische Mindestanforderungen (BAFA).

Wichtig: iSFP vor der Maßnahme erstellen

Wer den iSFP-Bonus nutzen möchte, muss seinen individuellen Sanierungsfahrplan vor der Förderantragstellung erstellt haben. Nachträgliche Anpassungen sind nicht möglich. Wer mehrere Maßnahmen plant, sollte den iSFP vor der ersten Maßnahme erstellen — so gilt der Bonus für alle zukünftigen Maßnahmen über 15 Jahre.

So läuft der Antrag bei der BAFA ab

Der Antragsprozess ist klar geregelt — die kritische Grenze ist der Baubeginn. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, verliert den gesamten Förderanspruch.

1

Energieberater einbinden

Für alle BEG-Einzelmaßnahmen brauchst du einen BAFA-zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE). Er prüft die Förderfähigkeit und stellt die notwendigen Nachweise aus.

2

Förderantrag vor Baubeginn stellen

Den Antrag stellst du online im BAFA-Förderportal — zwingend vor dem ersten Spatenstich oder der Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb. Gib dabei deine iSFP-Nummer an, wenn du den Bonus nutzen möchtest.

3

Maßnahme umsetzen

Nach Antragsbestätigung beauftragst du den zugelassenen Fachbetrieb. Für Heizungsanlagen: nur Betriebe mit Konzessionierung für die jeweilige Anlage.

4

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme reichst du Rechnungen, Fachunternehmerbestätigungen und technische Nachweise im BAFA-Portal ein.

5

Zuschuss erhalten

Nach BAFA-Prüfung wird der Zuschuss direkt auf dein Konto ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslastung.

Zeitliche Reihenfolge — unveränderlich

iSFP erstellen (optional, aber empfohlen) → Energieberater einbinden → BAFA-Antrag stellen → Auftragserteilung an Handwerksbetrieb → Maßnahme umsetzen → Verwendungsnachweis einreichen → Auszahlung

Der BAFA-Antrag muss nicht genehmigt sein, bevor du mit der Planung beginnst — aber er muss bestätigt sein, bevor du den Handwerker beauftragst.

Förderbeträge und Obergrenzen im Überblick

Die Förderung ist als Prozentsatz des förderfähigen Investitionsbetrags definiert. Förderfähige Kosten umfassen Material und Arbeitsleistung durch Fachbetriebe — keine Eigenleistungen, keine Planungskosten über den zulässigen Umfang hinaus.

KategorieFörderfähig bisBasisMit iSFP-BonusMax. Zuschuss
Gebäudehülle & Anlagentechnik30.000 € pro Wohneinheit15 %20 %6.000 € (ohne) / 9.000 € (mit Einkommensbonus)
Heizungsanlage (1. Wohneinheit)30.000 €30 %35 %Abhängig von Boni-Kombination
Heizungsanlage (2.–6. Wohneinheit)15.000 € je WE30 %35 %Abhängig von Boni-Kombination
Heizungsanlage (ab 7. Wohneinheit)8.000 € je WE30 %35 %Abhängig von Boni-Kombination

Boni-Kombinationen erhöhen die Förderquote erheblich

Der iSFP-Bonus (+5 %) lässt sich mit dem Einkommensbonus (+30 % bei Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €) und beim Heizungstausch mit dem Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) kombinieren. Die Förderobergrenzen je Maßnahme begrenzen die absolute Auszahlungshöhe.

Stand: März 2026. Förderbedingungen, Quoten und Obergrenzen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Förderrichtlinien der BAFA.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Baubeginn vor Antragstellung

Der häufigste und folgenreichste Fehler: Wer mit der Maßnahme beginnt, bevor der BAFA-Antrag bewilligt ist, verliert den gesamten Förderanspruch — ohne Ausnahme und ohne Nachbesserungsmöglichkeit.

Kein qualifizierter Energieberater

Für fast alle BEG-EM-Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) gesetzlich vorgeschrieben. Ein normaler Handwerksbetrieb reicht nicht aus. Ohne EEE-Bestätigung wird der Antrag abgelehnt.

iSFP-Bonus vergessen

Wer einen gültigen iSFP hat, muss den Bonus aktiv im Förderantrag mit der Dokumentennummer angeben. Er wird nicht automatisch berücksichtigt — und nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.

Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt

Jede Maßnahme hat technische Mindeststandards (z. B. U-Werte für Fenster und Dämmung). Wer diese nicht einhält, bekommt keine Förderung — auch wenn der Antrag genehmigt wurde.

BAFA und Steuer kombiniert

BAFA-Förderung und die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig.

Förderfähige Kosten falsch berechnet

Nur Materialkosten und Arbeitskosten des Fachbetriebs sind förderfähig — keine Eigenleistungen. Planungskosten sind in bestimmten Umfang einrechenbar, aber nicht vollständig.

Beispielrechnung: Drei Maßnahmen mit iSFP-Bonus

Ein Einfamilienhausbesitzer plant Außenwanddämmung, Fenstererneuerung und eine Lüftungsanlage. Er hat einen gültigen iSFP. So sieht seine Förderung aus:

Förderberechnung: EFH mit drei BEG-EM-Maßnahmen

MaßnahmeInvestitionOhne iSFP (15 %)Mit iSFP (20 %)Mehr durch Bonus
Außenwanddämmung22.000 €3.300 €4.400 €+ 1.100 €
Fenstererneuerung18.000 €2.700 €3.600 €+ 900 €
Lüftungsanlage9.000 €1.350 €1.800 €+ 450 €
Gesamt49.000 €7.350 €9.800 €+ 2.450 €
Mehrförderung durch iSFP-Bonus (3 Maßnahmen)+ 2.450 €
iSFP-Nettokosten (450 € minus 50 % EBW-Förderung)– 225 €
Nettovorteil durch iSFP2.225 €

Vereinfachte Beispielrechnung. Förderfähiger Betrag je Maßnahme max. 30.000 €. Basisförderung 15 %. iSFP-Kosten 450 €, EBW-Zuschuss 50 % = 225 € netto. Stand: März 2026.

Förderung berechnen

Wie viel Förderung bekommst du für deine Maßnahmen?

Mit dem Förderrechner siehst du sofort, wie viel BAFA-Zuschuss für deine geplanten BEG-Einzelmaßnahmen möglich ist — mit und ohne iSFP-Bonus.

Mehr Förderung mit iSFP

5 % mehr auf jede BEG-Einzelmaßnahme — mit dem iSFP

Wer seinen individuellen Sanierungsfahrplan vor der ersten Maßnahme erstellt, bekommt auf alle BEG-Einzelmaßnahmen 5 % mehr Förderung — 15 Jahre lang. Bei vind beantragst du ihn vollständig digital, ohne Vor-Ort-Termin.

  • +5 % iSFP-Bonus auf Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizung
  • Gilt für alle BEG-EM-Maßnahmen über 15 Jahre
  • iSFP-Erstellung selbst mit bis zu 50 % gefördert
  • BAFA-zugelassener Energieberater inklusive

Häufige Fragen zu BEG-Einzelmaßnahmen

Was gefördert wird, wie hoch die Zuschüsse sind und wie der Antrag bei der BAFA läuft.

Was sind BEG-Einzelmaßnahmen?+

BEG-Einzelmaßnahmen sind geförderte Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sie werden von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Zuschüsse bewilligt. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), an der Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) sowie Heizungsanlagen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie).

Wie hoch ist die Förderung bei BEG-Einzelmaßnahmen 2026?+

Die Basisförderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt 15 % des förderfähigen Investitionsbetrags. Mit dem iSFP-Bonus steigt sie auf 20 %. Bei Heizungsanlagen beträgt die Basisförderung 30 %. Durch Kombination mit Einkommensbonus (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) kann die Förderquote beim Heizungstausch auf bis zu 70 % steigen.

Muss ich vor Baubeginn einen Antrag stellen?+

Ja, zwingend. Der Förderantrag muss bei der BAFA eingereicht und bestätigt sein, bevor die Maßnahme begonnen wird. Das gilt auch für die Beauftragung von Handwerkern: Wer einen Auftrag erteilt, bevor der Antrag läuft, verliert seinen Förderanspruch.

Brauche ich für alle BEG-Einzelmaßnahmen einen Energieberater?+

Für die meisten BEG-EM-Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) als Fachplanung und -begleitung gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahme: Bei bestimmten Kleinmaßnahmen wie der Heizungsoptimierung kann unter Umständen der ausführende Fachbetrieb die Bestätigung übernehmen. Für die technische Prüfung und die Antragstellung ist ein EEE aber in jedem Fall empfehlenswert.

Kann ich mehrere BEG-Einzelmaßnahmen gleichzeitig beantragen?+

Ja. Du kannst für mehrere Maßnahmen gleichzeitig oder nacheinander Anträge stellen. Jede Maßnahme wird einzeln beantragt und gefördert. Der iSFP-Bonus gilt dabei für alle Maßnahmen, die du während der 15-jährigen iSFP-Laufzeit umsetzt.

Was ist der Unterschied zwischen BEG EM und BEG WG?+

BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen — Dämmung, Fenster, Heizung usw. — als Zuschuss über die BAFA. BEG WG (Wohngebäude) fördert die Komplettsanierung eines Gebäudes zu einem definierten Effizienzhaus-Standard als zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Beide Programme lassen sich nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren.

Ist der iSFP-Bonus bei allen BEG-Einzelmaßnahmen anwendbar?+

Der 5-%-iSFP-Bonus gilt für alle BEG-EM-Maßnahmen, die über die BAFA gefördert werden — also Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsanlagen. Voraussetzung: Die Maßnahme ist im iSFP enthalten oder dort als sinnvoll ausgewiesen, und die iSFP-Dokumentennummer wird im Antrag angegeben.

Wie lange dauert die BAFA-Bearbeitung?+

Die Bearbeitungszeit bei der BAFA variiert je nach Antragsvolumen und Programm. Für BEG-Einzelmaßnahmen sollte man nach Einreichung des Verwendungsnachweises mit mehreren Wochen bis zu einigen Monaten Bearbeitungszeit rechnen. Der Antrag selbst (vor Baubeginn) wird in der Regel schneller bestätigt.

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