Aktualisiert: 1. März 2026

iSFP-Förderung: Zuschuss und 5-%-Bonus

Der iSFP wird doppelt gefördert: Die BAFA bezuschusst die Erstellung direkt — und mit einem gültigen iSFP bekommst du bei jeder Einzelmaßnahme 5 % mehr Förderung.

Förderung der iSFP-Erstellung: Das EBW-Programm

Die BAFA fördert die Erstellung des iSFP über das Programm „Bundesförderung für Energieberatung Wohngebäude" (EBW). Der Zuschuss deckt bis zu 50 % der Beratungskosten — unabhängig davon, ob du den iSFP online oder vor Ort erstellen lässt.

GebäudetypFörderquoteMaximalbetrag
Gebäude mit 1–2 WohneinheitenBis zu 50 % der BeratungskostenMax. 650 €
Gebäude ab 3 WohneinheitenBis zu 50 % der BeratungskostenMax. 850 €

Was das konkret bedeutet

Bei einem iSFP für ein Einfamilienhaus mit Beratungskosten von z. B. 500 € übernimmt die BAFA bis zu 250 € — du zahlst netto 250 €. Bei 600 € Beratungskosten: 300 € Zuschuss, du zahlst 300 €. Der Zuschuss ist nach oben auf 650 € begrenzt.

Stand: März 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Aktuelle Konditionen auf der BAFA-Website prüfen.

Zwei Förderebenen: So wird der iSFP bezuschusst

Die Förderung rund um den iSFP funktioniert auf zwei Ebenen: Die BAFA bezuschusst erstens die Erstellung des iSFP direkt. Zweitens berechtigt ein gültiger iSFP zum 5-%-Bonus auf alle BEG-geförderten Einzelmaßnahmen — über die gesamte 15-jährige Laufzeit.

Förderung der Erstellungskosten

Die BAFA fördert die Erstellung des iSFP direkt über das Programm „Bundesförderung für Energieberatung Wohngebäude" (EBW). Bis zu 50 % der Beratungskosten werden als Zuschuss erstattet.

5-%-iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen

Mit einem gültigen iSFP erhältst du bei jeder BEG-Einzelmaßnahme (BAFA) 5 % zusätzliche Förderung. Dieser Bonus gilt für die gesamte 15-jährige Laufzeit des iSFP.

Voraussetzungen für die EBW-Förderung

Damit der BAFA-Zuschuss für deine iSFP-Erstellung anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Der Energieberater ist in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen und BAFA-zugelassen
  • Das Gebäude ist ein beheiztes Wohngebäude in Deutschland
  • Das Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt
  • Der Förderantrag wird nach Abschluss der Beratung gestellt (nicht vorher)
  • Du bist Eigentümer des Gebäudes oder bevollmächtigter Vertreter

Mieter und Wohnungsnutzer ohne Eigentumsrechte können die EBW-Förderung nicht beantragen — sie gilt ausschließlich für Eigentümer.

So beantragst du die EBW-Förderung

1

Energieberater beauftragen

Du beauftragst einen BAFA-zugelassenen Energieeffizienz-Experten mit der Erstellung deines iSFP — zum Beispiel digital über vind.

2

iSFP erhalten

Nach Datenerfassung und Prüfung erhältst du deinen fertigen e-iSFP als offizielles Dokument.

3

Förderantrag stellen

Du stellst den EBW-Zuschussantrag bei der BAFA — online, nach Abschluss der Beratung. Dein Energieberater unterstützt dabei.

4

Zuschuss erhalten

Nach Prüfung durch die BAFA wird der Zuschuss direkt auf dein Konto ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit variiert.

Wichtige Fristen

  • Antrag muss nach Abschluss der Beratung gestellt werden
  • Einreichungsfrist: 6 Monate nach Beratungsabschluss
  • Antragstellung ausschließlich online über das BAFA-Förderportal

Der 5-%-iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen

Der wichtigere Fördelanreiz liegt nicht in der Erstattung der Beratungskosten — sondern im 5-%-Bonus auf jede BEG-Einzelmaßnahme. Wer einen gültigen iSFP vorlegt, erhält statt 15 % Basisförderung 20 % auf den förderfähigen Investitionsbetrag.

MaßnahmeInvestitionOhne iSFP (15 %)Mit iSFP (20 %)Mehr Förderung
Fenstererneuerung15.000 €15 % = 2.250 €20 % = 3.000 €+ 750 €
Dachdämmung12.000 €15 % = 1.800 €20 % = 2.400 €+ 600 €
Lüftungsanlage8.000 €15 % = 1.200 €20 % = 1.600 €+ 400 €
Heizungsoptimierung5.000 €15 % = 750 €20 % = 1.000 €+ 250 €

Vereinfachte Beispielrechnung mit Basisförderquote 15 %. Tatsächliche Quoten können je nach Maßnahme und weiteren anwendbaren Boni abweichen. Stand: März 2026.

Bonus ist kumulierbar

Der 5-%-iSFP-Bonus ist mit anderen BEG-Boni kombinierbar — etwa dem Einkommensbonus (30 % für einkommensschwächere Haushalte) oder dem Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch. Die maximale Förderquote je Maßnahme ist dabei durch programmspezifische Obergrenzen gedeckelt.

Häufige Fehler bei der iSFP-Förderung

Förderantrag vor Beratungsabschluss stellen

Der EBW-Antrag muss nach Abschluss der Energieberatung gestellt werden. Wer vorher beantragt, riskiert die Ablehnung.

iSFP-Bonus nicht angeben

Bei der Beantragung von BEG-Einzelmaßnahmen muss der iSFP aktiv angegeben werden. Er wird nicht automatisch berücksichtigt.

Abgelaufenen iSFP verwenden

Ein iSFP ist 15 Jahre gültig. Wird die Gültigkeitsdauer überschritten, entfällt der Anspruch auf den 5-%-Bonus.

Nicht-zugelassenen Berater beauftragen

Nur iSFPs von BAFA-zugelassenen Energieeffizienz-Experten werden anerkannt. Kein Bonus ohne gültige Beraterzulassung.

Gesamtrechnung: Was der iSFP netto kostet

Viele Hausbesitzer fragen sich, ob sich der iSFP finanziell lohnt. Die Antwort hängt davon ab, welche Maßnahmen geplant sind — aber das Ergebnis ist fast immer eindeutig.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus mit zwei geplanten Maßnahmen

iSFP-Erstellungskosten450 €
EBW-Zuschuss BAFA (50 %)– 225 €
Nettokosten iSFP225 €
Fenstererneuerung: Zusatzförderung durch 5-%-Bonus+ 750 €
Dachdämmung: Zusatzförderung durch 5-%-Bonus+ 600 €
Gesamtvorteil durch iSFP+ 1.125 €

Nettovorteil: 1.125 € Mehrförderung minus 225 € Nettokosten = 900 € Nettogewinn durch den iSFP

Vereinfachtes Beispiel. Investitionsbeträge: Fenster 15.000 €, Dach 12.000 €. Basisförderung 15 %. Stand: März 2026.

Förderung berechnen

Wie viel Förderung ist für dein Haus möglich?

Mit dem iSFP-Rechner siehst du sofort, wie viel Förderung du mit und ohne iSFP-Bonus für deine Maßnahmen bekommst — inklusive Nettoberechnung.

iSFP digital beantragen und Förderung sichern

Jetzt iSFP beantragen — Förderung mitnehmen

Bei vind beantragst du deinen iSFP vollständig digital. Ein BAFA-zugelassener Energieberater erstellt deinen e-iSFP — du kannst danach sofort die EBW-Förderung beantragen und den 5-%-Bonus bei allen Einzelmaßnahmen nutzen.

  • BAFA-zugelassener Energieberater
  • Erstellungskosten bis zu 50 % förderfähig
  • 5-%-Bonus sofort einsetzbar für alle BEG-Maßnahmen
  • Vollständig digitaler Prozess — kein Vor-Ort-Termin

Häufige Fragen zur iSFP-Förderung

Alle wichtigen Fragen zu EBW-Zuschuss, 5-%-Bonus und Antragstellung beantwortet.

Wird die Erstellung des iSFP gefördert?+

Ja. Die BAFA fördert die Erstellung eines iSFP über das Programm „Energieberatung Wohngebäude" (EBW). Du erhältst bis zu 50 % der Beratungskosten als Zuschuss — maximal 650 € für Gebäude mit 1–2 Wohneinheiten und 850 € für Gebäude ab 3 Wohneinheiten.

Wann muss ich den Förderantrag für den iSFP stellen?+

Den EBW-Zuschussantrag stellst du nach Abschluss der Energieberatung und Erhalt deines iSFP — online über das BAFA-Portal. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Beratung eingereicht werden.

Wie hoch ist der 5-%-iSFP-Bonus konkret?+

Der iSFP-Bonus erhöht die Förderquote bei BEG-Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte. Statt der Basisförderung von 15 % erhältst du 20 % — auf den förderfähigen Investitionsbetrag der jeweiligen Maßnahme. Bei einer Investition von 20.000 € bedeutet das 1.000 € mehr Förderung allein durch den Bonus.

Kann ich den iSFP-Bonus mehrfach nutzen?+

Ja. Der 5-%-Bonus gilt für alle BEG-Einzelmaßnahmen, die du während der Laufzeit deines iSFP (15 Jahre) umsetzen und fördern lässt. Du kannst ihn also für Fenster, Dämmung, Heizungsoptimierung und weitere Maßnahmen jeweils einzeln beantragen.

Was passiert mit dem Bonus, wenn ich den iSFP erst nach einer Maßnahme erstelle?+

Der iSFP-Bonus gilt nur für Maßnahmen, bei denen der iSFP zum Zeitpunkt der Förderantragstellung bereits vorliegt. Nachträgliche Anpassungen sind nicht möglich. Deshalb lohnt es sich, den iSFP vor der ersten geplanten Maßnahme zu erstellen.

Ist der iSFP-Bonus mit anderen Boni kombinierbar?+

Ja. Der 5-%-iSFP-Bonus ist mit weiteren Boni im BEG-Einzelmaßnahmenprogramm kombinierbar — etwa dem Einkommensbonus oder dem Klimageschwindigkeitsbonus (bei Heizungstausch). Die maximale Gesamtförderquote ist je Maßnahme gedeckelt.

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